Beherbergungssteuer - Hoch lebe die Bürokratie!

Seit dem 01.07.2016 erhebt die Stadt Münster eine Beherbergungssteuer, der Volksmund nennt sie auch Bettensteuer.

Diese Steuer in Höhe von 4,5% auf den Rechnungs-Endbetrag, wird seit dem 01.01.2024 für sämtliche Übernachtungen fällig. Sowohl für private Aufenthalte, als auch solche die der Erzielung von Einkommen oder der Weiterbildung dienen.

Ausnahmen von dieser Regelung sind keine vorgesehen. Aus diesem Grund finden Sie an dieser Stelle - anders als früher - auch keine Formulare zur Befreiung von dieser Steuer mehr.



Ja wie finden wir denn das?

Sie finden das nicht toll, weil alles teurer wird. Wir finden das auch nicht toll, weil alles teurer wird und der Verwaltungsaufwand steigt.

Wir als Vermieter sind verpflichtet, die Steuer mit der Rechnung an Sie zu erheben und an die Stadt Münster weiterzuleiten.

Der Einfachheit halber ist die Beherbergungssteuer in unseren Übernachtungspreisen bereits enthalten, wir weisen Sie auf Ihrer Rechnung aber separat aus.

Wir sind insgesamt hoffnungsvoll, dass die erhobene Steuer am Ende ausreicht um die zusätzlich eingerichtete Verwaltungsstelle bei der Stadt Münster zu finanzieren.

Alle Informationen zur Beherbergungsteuer:

Alles Wissenwerte zur Berherbergungssteuer die ab dem 01.07.2016 anfällt und ob Sie davon befreit sind, erfahren Sie auf der Website der Stadt Münster.